Joint Ventures

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Joint Ventures

Nicht immer wird ein Dienstleistungs- oder Kaufvertrag den Erfordernissen gerecht. Oft bringt ein höheres Maß an strategischer Zusammenarbeit einen Mehrwert für beide Parteien.

Aus folgenden Gründen engagieren wir uns gerne im Rahmen von Joint Ventures:

Interessengleichheit – Während der Anreiz eines Dienstleisters rein finanziell gesehen in der Berechnung eines möglichst hohen Honorars für möglichst wenig Aufwand liegt, besteht das einzige Ziel des Joint Venture – Partners darin, das Projekt reibungslos zum Erfolg zu führen. Von besonderer Relevanz ist dieser Aspekt für Unternehmen, welche ein Projekt außerhalb ihrer Kernkompetenzen realisieren möchten.

Einsparung von Transaktionskosten – Projekte durchlaufen verschiedene Phasen, welche, jeweils spezialisierte Entwickler auf den Plan rufen. Durch Joint Ventures ist es möglich, nachgeschaltete Wertschöpfungsphasen ohne Eigentumsübertragungen und damit verbundene Transaktionskosten durchzuführen.

Risikoverteilung – Nicht alle Akteure haben die gleiche Risikotoleranz. Dies teilt den Markt häufig auf in die Extrema “Dienstleister mit Haftungsausschluss” und “persönlich verbürgte Projektentwickler”. Mit dem richtigen Partner ist es möglich, das Projektrisiko auf- und selektiv zuzuteilen. Dies macht aus Dienstleistern Mitunternehmer und erlaubt Projektinitiatoren die Begrenzung ihrer Gesamtrisikoposition.

Synergien – Der größte Mehrwert entsteht dort, wo Kompetenzen sich ergänzen und Netzwerke übereinander gelegt werden.

Wie setzen wir Joint Ventures um?

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Zielsetzung

Mehr als bei jedem anderen Geschäft begründet sich der Erfolg eines Joint Ventures in einem tiefen Verständnis für die Beweggründe der Gegenseite. Im ersten Schritt ermitteln wir deshalb gemeinsam die Ziele eines potentiellen Partners.

2

Bestandsaufnahme

Joint Ventures leben von der Einbringung unterschiedlicher Dinge durch unterschiedliche Parteien. Im zweiten Schritt stellen wir fest, was die potentiellen Partner einbringen können und wollen, und ob wir mit unseren eigenen Puzzlesteinen die Lücken im Projekt schließen können.

3

Bewertung

Sobald Konsens in Bezug auf die Aufgabenverteilung besteht, quantifizieren wir den Wert der einzubringenden Leistungen und Sachwerte unter Berücksichtigung der Risikoverteilung und leiten hieraus eine faire Gewinnverteilung ab.

4

Joint Venture Vertrag

Im letzten Schritt werden die Rahmenbedingungen vertraglich fixiert und die Umsetzung des Projekts kann beginnen.

Anwendungsfälle

Baulandentwicklung für eine Erbengemeinschaft
AusgangssituationEine Erbengemeinschaft besitzt ein Bauerwartungslandsgrundstück. Die Gemeinschaft hat keine Erfahrung in der Baulandentwicklung, möchte jedoch gerne von der möglichen Aufwertung durch einen B-Plan profitieren.
HerausforderungDie Mitglieder können die Risiken nicht abschätzen und sind nicht bereit, Geld in ein entsprechendes Verfahren zu investieren.
LösungWir leiten das Verfahren auf eigene Rechnung ein. Im Erfolgsfall erhalten wir ein im Voraus festgelegtes Honorar zur Deckung unserer Unkosten zuzüglich Risikozuschlag. Sollte das Verfahren scheitern, entstehen der Erbengemeinschaft keinerlei Kosten. Sie trägt somit kein Risiko.
Win-Win✓ Die Erbengemeinschaft erhält die Chance der Wertsteigerung ohne das Risiko eines Kapitalverlusts
✓ Unsere Erfahrung im Risikomanagement sichert uns durch die Risikoprämie einen Zusatzverdienst.
Nachverdichtung für einen privaten Bestandshalter
AusgangssituationEin privater Bestandshalter besitzt ein Mehrfamilienhaus in Berlin mit Nachverdichtungspotential sowie Ausbaureserve im Dachgeschoss.
HerausforderungDer Besitzer hat keine Fachkompetenz in der Projektentwicklung und keine liquiden Mittel zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Er möchte es jedoch auch nicht an einen Projektentwickler veräußern.
LösungWir erarbeiten ein Entwicklungs- und Finanzierungskonzept und setzen dieses in Zusammenarbeit mit dem Eigentümer um. Vergütet werden wir anteilig an der realisierten Wertschöpfung.
Win-Win✓ Der Eigentümer erfährt einen Vermögenszuwachs durch die Aufwertung seiner Liegenschaft
✓ Wir erhalten die Möglichkeit ein Projekt zu entwickeln, welches nicht zum Verkauf stand
✓ In der Stadt entsteht neuer Wohnraum
Neubau für ein Eigenprojekt
AusgangssituationWir entwickeln ein eigenes Grundstück bis zur Baureife.
HerausforderungNeubautätigkeit liegt außerhalb unserer Kernkompetenz. Gleichzeitig möchten wir das Grundstück nicht unbebaut weiterverkaufen.
LösungEin Bauunternehmen erbringt die Bauleistung im Rahmen eines Joint Ventures zum Einkaufspreis. Im Gegenzug erhält es Anteile an der Projektgesellschaft und wird am Projektgewinn beteiligt.
Win-Win✓ Das Bauunternehmen erhält eine höhere Gesamtvergütung als bei Abschluss eines GÜ-Vertrags
✓ Die reduzierten Gesamtinvestitionskosten erleichtern die Finanzierung des Vorhabens
✓ Durch einen spezialisierten Partner sind wir in der Lage, das Projekt über die Baurechtsschaffungsphase hinaus voranzutreiben